Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung beim Verein Mauerspechte e.V. angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 3611 IN 11332/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16.12.2025 um 13:30 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins Mauerspechte e.V. eine umfangreiche Sicherungsanordnung nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung erlassen. Der Verein, der zuletzt in der Swinemünder Straße 64 in 13355 Berlin geschäftsansässig war und im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer VR 10387 geführt wird, wird durch seine Vorstände Louisa Bäcker und Pia Klüver vertreten. Als Geschäftszweig ist der Betrieb eines Kindergartens angegeben.

Zur Abwendung weiterer nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners untersagte das Insolvenzgericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrestanordnungen oder einstweiligen Verfügungen, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden mit sofortiger Wirkung vorläufig eingestellt, um den vorhandenen Vermögensbestand zu sichern und eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger zu gewährleisten.

Gleichzeitig bestellte das Gericht Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann mit Kanzleisitz in der Kantstraße 150 in 10623 Berlin zur vorläufigen Insolvenzverwalterin. Seit diesem Zeitpunkt sind Verfügungen des Vereins über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist dabei nicht allgemeine Vertreterin des Schuldners, sondern hat die Aufgabe, durch Überwachung die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde ferner die Befugnis eingeräumt, ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten und zu führen. Sie ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Vereins einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die kontoführenden Kreditinstitute wurden verpflichtet, ihr umfassend Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus wurde den Schuldnern des Vereins untersagt, weiterhin Zahlungen an den Verein selbst zu leisten. Sie wurden aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen.

Zur effektiven Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die vorläufige Insolvenzverwalterin berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Vereins einschließlich aller Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Verein ist verpflichtet, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren, diese auf Verlangen herauszugeben und sämtliche Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur umfassenden Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind.

Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Charlottenburg die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den weiteren Verlauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens geordnet vorzubereiten und die Interessen der Gläubiger ebenso wie die Fortführung der notwendigen Prüfungen in einem sensiblen Bereich der Kinderbetreuung abzusichern.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

FMA schlägt Alarm: Illegale Online-Plattformen locken mit Wertpapiergeschäften ohne Konzession - Wertalmpro / puremotionedge

Next Post

Kochen mit Geschichte: Prinz William und George helfen Obdachlosen – und knüpfen an Dianas Vermächtnis an