Aktenzeichen: 1509 IN 2957/25
Im Verfahren um die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die Zahner Consulting GmbH mit Sitz in Großberghofen ist nun ein ernüchterndes Ergebnis bekannt geworden. Der Antrag, gestellt von einer Gläubigerin, wurde vom Amtsgericht München am 10. Dezember 2025 mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen war unter der Adresse Dachauer Straße 9 a, 85253 Großberghofen registriert und wurde von Geschäftsführerin Janina Hübner geleitet. Im Handelsregister des Amtsgerichts München firmierte die Gesellschaft unter der Nummer HRA 292089.
Mit dem nun ergangenen Beschluss bringt das Gericht zum Ausdruck, dass nicht einmal die notwendigsten finanziellen Mittel vorhanden sind, um ein Insolvenzverfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Für Gläubiger bedeutet dies einen herben Rückschlag, da sie auf absehbare Zeit keinerlei Aussicht auf Rückzahlung ihrer offenen Forderungen haben. Die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft ist vollständig erschöpft.
Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die zugespitzte finanzielle Situation kleinerer Beratungsunternehmen, die sich unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zunehmend schwer tun, Rücklagen zu bilden oder neue Finanzierungsquellen zu erschließen.
Für die antragstellende Gläubigerin bleibt allein die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Die rechtlich vorgesehene Frist von zwei Wochen beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung oder der Zustellung der Entscheidung und kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München eingereicht werden.
Mit dieser Entscheidung ist das Schicksal der Zahner Consulting GmbH vorerst besiegelt. Sie hinterlässt nicht nur enttäuschte Gläubiger, sondern steht sinnbildlich für die wachsende Zahl von Unternehmen, denen selbst die letzte Chance einer geordneten Abwicklung versagt bleibt.