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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Ariceum Therapeutics GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3611 IN 11575/25

Die Ariceum Therapeutics GmbH, ein forschungsorientiertes Unternehmen mit Sitz in Berlin, das sich auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb pharmazeutischer und radiopharmazeutischer Produkte spezialisiert hat, befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 14. Dezember 2025 um 20:10 Uhr weitere Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Vermögensverhältnisse des Unternehmens ergriffen.

Die Gesellschaft, deren Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 276039 erfolgt ist, wird von Geschäftsführer David Schilansky vertreten. Mit dem aktuellen Beschluss hat das Insolvenzgericht zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen im Vermögen der Schuldnerin die bereits am 8. Dezember 2025 angeordneten Maßnahmen erweitert und Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Ihre Kanzlei befindet sich am Kurfürstendamm 67 in 10707 Berlin.

Fortan dürfen Verfügungen über das Vermögen der Ariceum Therapeutics GmbH nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen. Diese überwacht die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft mit dem Ziel, das vorhandene Vermögen zu sichern und zu erhalten. Ihr obliegt zudem die Prüfung, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Darüber hinaus wurde ihr gestattet, ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten, Bankguthaben sowie Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die kontoführenden Banken der Schuldnerin wurden zur Auskunft gegenüber der Verwalterin verpflichtet. Drittschuldnern, also Schuldnern der Schuldnerin, ist es nun untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Diese dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen.

Zur Sicherstellung einer vollständigen Transparenz ist die Verwalterin auch dazu befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in alle relevanten Unterlagen zu nehmen. Die Ariceum Therapeutics GmbH ist verpflichtet, jegliche erforderliche Auskunft zu erteilen und die notwendigen Unterlagen auf Verlangen herauszugeben.

Der Beschluss wurde ordnungsgemäß veröffentlicht und bleibt im elektronischen Informationssystem für die Dauer der Maßnahme gespeichert. Eine Löschung der Veröffentlichung erfolgt spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme, sollte es nicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen.

Betroffene Parteien können innerhalb von zwei Wochen ab Veröffentlichung Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Amtsgericht Charlottenburg einlegen. Das Gericht befindet sich am Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.

 

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