Aktenzeichen: 36k IN 7990/24 – Beschluss vom 18. Oktober 2025
Ein weiteres Unternehmen aus der Berliner Dienstleistungsbranche ist zahlungsunfähig und zugleich vermögenslos: Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KoschCar Personenbeförderung UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen – mangels Masse. Die Entscheidung markiert das faktische Ende der Gesellschaft, die unter HRB 220539 im Handelsregister eingetragen war und ihren Sitz in der Nachtalbenweg 61, 13088 Berlin hatte.
Geführt wurde die Gesellschaft von Geschäftsführer Mohammed Koschnau. Ihr Geschäftsgegenstand war die Beförderung von Personen – ein Bereich, der besonders in den letzten Jahren stark von wachsendem Wettbewerb, gestiegenen Betriebskosten und regulatorischen Herausforderungen betroffen war. Der Antrag auf Insolvenzeröffnung wurde jedoch nicht von der Gesellschaft selbst, sondern durch einen externen Gläubiger gestellt.
Wie das Gericht in seinem Beschluss erläutert, reicht das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht einmal aus, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Die Konsequenz: Die angestrebte Abwicklung durch ein gerichtliches Verfahren entfällt, Gläubiger bleiben mit offenen Forderungen zurück.
Trotz dieser Entscheidung besteht für Gläubiger die Möglichkeit, binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Beschwerde einzulegen. Die einschlägige Rechtsbehelfsbelehrung wurde dem Beschluss beigefügt.
Mit dem Beschluss ist die KoschCar Personenbeförderung UG de facto aufgelöst. Ein weiteres Beispiel dafür, wie selbst kleine Unternehmen in finanziellen Schieflagen keine Chance mehr auf geordnete Insolvenzverfahren haben, wenn das notwendige Mindestvermögen nicht mehr vorhanden ist.