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Erste Schritte zur Sanierung: Vorläufige Insolvenzverwaltung bei ICE AESTHETIC GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3604 IN 11417/25

Die ICE AESTHETIC GmbH, ansässig in der Kurfürstenstraße 130 in Berlin und geführt von Geschäftsführerin Anja Schulz, steht seit dem 12. Dezember 2025 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Charlottenburg reagierte damit auf einen Insolvenzantrag und ordnete zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens eine Reihe weitreichender Maßnahmen an.

Mit dem Beschluss wurde der erfahrene Berliner Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und dessen Bestand zu bewahren. Die Geschäftsführerin darf ab sofort keine Verfügungen mehr über Bankkonten oder Außenstände tätigen, ohne die Zustimmung des Verwalters. Auch die Verwaltung und Einziehung von Forderungen liegt nun in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters, der ein Sonderkonto für eingehende Gelder einrichten wird.

Die Maßnahmen gehen einher mit einem umfassenden Verfügungsverbot für die Gesellschaft. Gleichzeitig wurden Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Drittschuldnern ist es ebenfalls untersagt, Zahlungen an die ICE AESTHETIC GmbH direkt zu leisten. Stattdessen sind diese angewiesen, sämtliche Leistungen unter Einhaltung der gerichtlichen Verfügung ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Die Kreditinstitute, bei denen die ICE AESTHETIC GmbH Konten unterhält, wurden verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen.

Zur Unterstützung seiner Aufgabe ist der Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in alle geschäftlichen Unterlagen zu nehmen. Die Schuldnerin wiederum ist zur umfassenden Kooperation verpflichtet und muss auf Verlangen sämtliche Informationen und Dokumente bereitstellen, die zur Aufklärung der wirtschaftlichen Situation erforderlich sind.

Mit diesen Maßnahmen schafft das Amtsgericht die Voraussetzungen für eine sorgfältige Prüfung, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und ob das vorhandene Vermögen zur Deckung der Kosten ausreicht. Der weitere Fortgang hängt nun von den Ergebnissen der Prüfung durch Prof. Dr. Martini ab. Die Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Verfahrens steht derzeit noch aus.

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