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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die BIHH Grundbesitz I UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 275 IN 330/25

Am 3. Dezember 2025 um 11:48 Uhr hat das Amtsgericht Braunschweig die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BIHH Grundbesitz I UG mit Sitz in der An der Martinikirche 4, 38100 Braunschweig, angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister unter der Nummer HRB 210121 geführt wird, wird durch ihren Geschäftsführer Nils Tegethoff vertreten.

Mit dem Beschluss wurde die Verfügungsmacht der Gesellschaft über ihre Vermögenswerte eingeschränkt. Künftige Verfügungen sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der verbliebenen Vermögenswerte vor weiteren Nachteilen und soll die Grundlagen für ein mögliches Hauptinsolvenzverfahren sichern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sascha Tessmann von der Kanzlei Brinkmann & Partner, Steintorwall 1A, 38100 Braunschweig, bestellt. Er ist nun befugt, die finanzielle Situation der Gesellschaft zu prüfen und erste Maßnahmen zur Stabilisierung und Sicherung des Unternehmensvermögens einzuleiten.

Zugleich wurden alle Schuldner der BIHH Grundbesitz I UG aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung dieses Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, wie es § 23 Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung vorschreibt. Damit wird verhindert, dass Gläubiger durch unkoordinierte Einzelaktionen unrechtmäßige Vorteile erlangen.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig zur Einsichtnahme aus. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Braunschweig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Das Verfahren wird zeigen, ob eine ordentliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgen kann oder ob alternative Lösungen zur Abwicklung des Unternehmens gefunden werden.

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