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Insolvenzantrag abgewiesen: CLOUD INVESTMENT UG scheitert an fehlender Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 174/25 C-82-

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CLOUD INVESTMENT UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz am Bahnhofsplatz 2B in 65795 Hattersheim hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 3. Dezember 2025 eine klare Entscheidung getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung abgewiesen.

Die Gesellschaft war im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 115298 geführt und wurde vertreten durch den Liquidator Derek Yun, wohnhaft an derselben Adresse wie die Gesellschaft selbst. Mit der Abweisung des Antrags ist bestätigt, dass bereits zu Beginn des Verfahrens keinerlei verwertbares Vermögen mehr vorhanden war, um die anfallenden Verfahrenskosten zu tragen.

Diese Entscheidung bedeutet nicht nur das faktische Ende der Gesellschaft, sondern ist auch für Gläubiger ernüchternd. Ihnen bleibt kaum Hoffnung auf eine Rückführung ihrer Forderungen, da keine Insolvenzmasse zur Verteilung vorhanden ist und kein geregeltes Verfahren zur Abwicklung eröffnet wird.

Mit dem Beschluss wird einmal mehr deutlich, dass in vielen Fällen junger oder wirtschaftlich gescheiterter Gesellschaften nicht einmal mehr die Mittel vorhanden sind, um ein Insolvenzverfahren in Gang zu setzen – ein deutliches Zeichen für die Schwere der wirtschaftlichen Lage in solchen Fällen.

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