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Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen: Sozial Invest Hülben GmbH & Co. KG steht ohne Verfahren da
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Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen: Sozial Invest Hülben GmbH & Co. KG steht ohne Verfahren da

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 22 IN 144/25 (24)

Im Insolvenzantragsverfahren gegen die Sozial Invest Hülben GmbH & Co. KG mit Sitz in der Südstraße 4, 35099 Burgwald, hat das Amtsgericht Marburg am 1. Dezember 2025 eine Entscheidung von erheblicher Tragweite getroffen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung abgewiesen.

Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Marburg unter der HRA 5280, wurde vertreten durch ihre Komplementärin, die Sozial Invest GmbH, deren gesetzlicher Vertreter Philip Constantin Müller ist. Dieser wohnt im Gernshäuser Weg 38, 35066 Frankenberg (Eder). Die Abweisung des Verfahrensantrags bedeutet, dass weder ein Insolvenzverfahren eröffnet noch ein Insolvenzverwalter bestellt wird – schlichtweg deshalb, weil bereits zu diesem frühen Zeitpunkt keine ausreichenden Mittel im Vermögen der Gesellschaft vorhanden sind, um selbst die Kosten der Verfahrenseinleitung zu decken.

Für Gläubiger ist dies ein schwerer Schlag, denn mit der Abweisung des Antrags entfällt auch die Möglichkeit, im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens zumindest anteilig an ihr Geld zu kommen. Die Gesellschaft verbleibt damit in einem rechtsfreien Zustand in Bezug auf geordnete Schuldenbereinigung.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Marburg einsehbar. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Auch Gläubiger, die sich durch die Entscheidung in ihren Rechten verletzt sehen, können Beschwerde einlegen.

Die Entscheidung unterstreicht einmal mehr die Bedeutung einer rechtzeitigen Finanzplanung – denn selbst der Gang in die Insolvenz kann an einem letzten Minimum scheitern: der Deckung der Gerichtskosten.

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