Aktenzeichen: 6.50 IK 61/22
Im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Engels Nexus UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Gräben, vertreten durch Geschäftsführerin Susanne Engels, hat das Amtsgericht Potsdam am 28. November 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzulehnen. Der Grund: Die vorhandene Vermögensmasse reicht nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 258746 eingetragene Gesellschaft verfügte nach gerichtlicher Feststellung lediglich über eine Aktivmasse in Höhe von 4.000 Euro. Damit sei nicht einmal der gesetzlich vorgesehene Mindestbetrag zur Deckung der Verfahrenskosten von 4.044 Euro vorhanden. Ein Kostenvorschuss zur Verfahrenssicherung wurde nicht geleistet.
Die Entscheidung basiert auf dem Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen vom 5. November 2025, das die unzureichende Vermögenslage detailliert bestätigte. Das Gericht sah sich daher gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung veranlasst, das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit gar nicht erst zu eröffnen.
Die Verfahrenskosten trägt die Schuldnerin. Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung, dass ihre offenen Forderungen außerhalb eines geregelten Insolvenzverfahrens wohl weitgehend uneinbringlich bleiben. Der Beschluss kann binnen zwei Wochen durch sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Potsdam angefochten werden.