Dark Mode Light Mode

Mangels Masse abgewiesen: Engels Nexus UG bleibt Insolvenzverfahren verwehrt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6.50 IK 61/22

Im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Engels Nexus UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Gräben, vertreten durch Geschäftsführerin Susanne Engels, hat das Amtsgericht Potsdam am 28. November 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzulehnen. Der Grund: Die vorhandene Vermögensmasse reicht nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 258746 eingetragene Gesellschaft verfügte nach gerichtlicher Feststellung lediglich über eine Aktivmasse in Höhe von 4.000 Euro. Damit sei nicht einmal der gesetzlich vorgesehene Mindestbetrag zur Deckung der Verfahrenskosten von 4.044 Euro vorhanden. Ein Kostenvorschuss zur Verfahrenssicherung wurde nicht geleistet.

Die Entscheidung basiert auf dem Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen vom 5. November 2025, das die unzureichende Vermögenslage detailliert bestätigte. Das Gericht sah sich daher gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung veranlasst, das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit gar nicht erst zu eröffnen.

Die Verfahrenskosten trägt die Schuldnerin. Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung, dass ihre offenen Forderungen außerhalb eines geregelten Insolvenzverfahrens wohl weitgehend uneinbringlich bleiben. Der Beschluss kann binnen zwei Wochen durch sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Potsdam angefochten werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Studie offenbart Lücken im System: Viele Langzeit-Bürgergeldempfänger suchen keinen Job

Next Post

Anklage nach Kältetod auf dem Großglockner: Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe