Aktenzeichen: 405 IN 1757/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Horyzont Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in der Sebastian-Bach-Straße 47, 04109 Leipzig, ist am 1. Dezember 2025 eine richtungsweisende Entscheidung getroffen worden. Das zuständige Insolvenzgericht beim Amtsgericht Leipzig hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Christian Mächler, war im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 33456 eingetragen. Wie aus dem Beschluss hervorgeht, fehlt es an ausreichenden finanziellen Mitteln, um die Kosten eines förmlichen Insolvenzverfahrens überhaupt decken zu können – eine Situation, die in juristischen Fachkreisen als § 26 InsO-Fall bekannt ist.
Für die betroffenen Gläubiger bedeutet diese Entscheidung, dass kein Insolvenzverfahren durchgeführt wird, da selbst die Verfahrenskosten nicht aus dem Vermögen der Schuldnerin beglichen werden könnten. Damit geht häufig auch ein Verlust der Möglichkeit einher, zumindest einen Teil der offenen Forderungen über ein geordnetes Insolvenzverfahren zurückzuerlangen.
Der ablehnende Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit. Betroffene Verfahrensbeteiligte können binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses sofortige Beschwerde einlegen. Zuständig für die Einlegung ist das Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig. Die Beschwerde kann schriftlich, zur Niederschrift oder auch elektronisch unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingereicht werden.
Diese Entwicklung verdeutlicht einmal mehr, wie entscheidend eine frühzeitige Sanierung und professionelle Finanzplanung für Gesellschaften in wirtschaftlicher Schieflage sein kann – bevor selbst die Einleitung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich ist.