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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der JUKI Immobilien GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 919/25

Das Amtsgericht Augsburg hat am 4. Dezember 2025 um 11:00 Uhr einen bedeutenden Beschluss im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JUKI Immobilien GmbH mit Sitz in der Reichenberger Straße 8, 86343 Königsbrunn erlassen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 37129 geführte Gesellschaft wird vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Jürgen Kiefer.

Zum Schutz des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme dient der Sicherung und Erhaltung der vorhandenen Vermögenswerte, bevor über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Schaezlerstraße 13, 86150 Augsburg. Er ist nun mit der Aufgabe betraut, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu analysieren, das Vermögen zu sichern sowie eine Übersicht über bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten zu erstellen.

Im gleichen Zug wurde verfügt, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam sind. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen, die ab sofort nicht mehr ohne Zustimmung des Verwalters erfolgen darf.

Mit diesem Schritt hat das Insolvenzgericht eine klare Schutzmaßnahme für Gläubigerinteressen ergriffen und zugleich den Weg für eine geordnete Abwicklung oder Sanierung der Gesellschaft geebnet. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet oder möglicherweise eine Lösung zur Fortführung des Unternehmens gefunden werden kann.

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