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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der NHI Nord-Hanse-Investments GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67g IN 377/25

Das Amtsgericht Hamburg hat am 3. Dezember 2025 um 16:47 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NHI Nord-Hanse-Investments GmbH einen weitreichenden Beschluss gefasst. Die Gesellschaft mit Sitz in der Heilwigstraße 62, 20249 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts unter der Nummer HRB 47612 eingetragen und wird von Geschäftsführer Eckhart Alexander Schmidt vertreten.

Die NHI Nord-Hanse-Investments GmbH ist in einem weit verzweigten Geschäftsfeld tätig. Der Unternehmenszweck umfasst insbesondere den Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen, die Gründung von Unternehmen sowie das Halten und Führen von Tochtergesellschaften. Im Hinblick auf die drohende Zahlungsunfähigkeit wurde nun ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Schuldnervermögens eingeleitet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht die erfahrene Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann mit Kanzleisitz am Neuen Wall 25, 20354 Hamburg. Sie ist damit beauftragt, die finanzielle Lage der Gesellschaft zu prüfen und das vorhandene Vermögen zu sichern.

Mit dem Beschluss wurde angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtlich wirksam sind. Auch das Einziehen von Forderungen sowie der Zugriff auf Bankguthaben fällt fortan in die Zuständigkeit der Verwalterin. Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, sämtliche Zahlungen nur noch an sie zu leisten.

Darüber hinaus wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die NHI Nord-Hanse-Investments GmbH untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen wurden mit sofortiger Wirkung vorläufig eingestellt.

Diese vorläufige Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und der Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens, während über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch entschieden wird.

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