Im Streit um die umstrittene Abschreibung von Credit-Suisse-Anleihen erreicht der Fall eine neue internationale Dimension: 184 japanische Investoren haben die Schweiz vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) verklagt. Ihre Forderung: Entschädigung für den Totalverlust ihrer AT1-Anleihen, die bei der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 vollständig wertlos gestellt wurden.
Vorwurf: Verletzung des Freihandelsabkommens
Die klagenden Anleger werden von der Kanzlei Drew & Napier vertreten und berufen sich auf das Freihandelsabkommen zwischen Japan und der Schweiz. Dieses Abkommen soll Investitionen schützen und vor willkürlichen staatlichen Eingriffen bewahren.
Die Investoren argumentieren, die Schweiz habe durch die behördlich angeordnete Abschreibung der AT1-Bonds ihre Vermögenswerte faktisch enteignet, ohne angemessene Entschädigung zu leisten. Damit liege ein Verstoß gegen internationale Verpflichtungen vor.
Der Hintergrund: Der Nullwert der AT1-Anleihen
Als die Schweizer Behörden den Zusammenbruch der Credit Suisse verhindern wollten, ordneten sie Folgendes an:
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Die UBS übernimmt die strauchelnde Großbank.
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AT1-Anleihen im Wert von rund 16 Milliarden Franken werden komplett abgeschrieben.
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Aktionäre hingegen erhielten – wenn auch stark reduzierte – Abfindungen.
Gerade letzteres führte zu weltweiten Diskussionen, da die Reihenfolge der Verlusttragungsmechanismen auf den Kopf gestellt wirkte: Normalerweise verlieren Aktionäre zuerst, nicht Anleihegläubiger.
Klagen weltweit – aber die Japaner gehen einen anderen Weg
Mehrere Gruppen von Investoren haben bereits in der Schweiz Klagen eingereicht. Die japanische Anlegergruppe wählt jedoch eine andere Strategie, indem sie ein internationales Schiedsgericht anruft.
Dieses Verfahren kann für die Schweiz heikel werden, weil:
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das ICSID direkter auf internationale Investitionsschutzregeln blickt,
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Urteile weltweit vollstreckbar sind,
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und weil ein negativer Entscheid Signalwirkung für andere Anlegergruppen hätte.
Was die Schweiz entgegnet
Die Schweizer Behörden verteidigen ihre Entscheidung weiterhin:
Die Abschreibung sei notwendig gewesen, um die Stabilität des Finanzsystems zu sichern. Zudem seien AT1-Anleihen ausdrücklich so konzipiert, dass sie im Krisenfall Verluste tragen.
Rechtlich stützt sich die Schweiz auf:
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den Notfallcharakter der Maßnahme,
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die vertraglichen Bedingungen der Anleihen,
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und die Systemrelevanz der Credit Suisse.
Anlegersicht: Die entscheidende Frage ist das „Wie“
Aus Sicht der klagenden Investoren geht es weniger um das Ob, sondern um das Wie:
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Wurden sie korrekt behandelt?
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Wurden internationale Abkommen verletzt?
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Wurde die Reihenfolge der Verlustverteilung rechtswidrig verändert?
Die Antwort auf diese Fragen könnte weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Krisenlösungen im Bankensektor haben.
Ausblick
Das ICSID-Verfahren dürfte sich über Jahre ziehen. Für die Schweiz steht nicht nur eine mögliche Schadensersatzzahlung im Raum – sondern auch die Frage, ob die internationale Finanzwelt den Umgang mit der Credit-Suisse-Rettung als rechtskonform bewertet.
Sicher ist: Der Fall bleibt eines der brisantesten Beispiele dafür, wie politische Eingriffe in Finanzkrisen Kapitalmärkte nachhaltig beschäftigen können.