Die von der EU-Kommission vorgeschlagene jährliche TÜV-Pflicht für ältere Fahrzeuge steht offenbar kurz vor dem Scheitern. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder geht fest davon aus, dass der Vorstoß nicht umgesetzt wird. Am Rande eines Treffens der EU-Verkehrsminister in Brüssel erklärte er, dass der Vorschlag „auf massiven Druck aus Deutschland“ aus der Agenda genommen worden sei.
Was die EU ursprünglich plante
Die EU-Kommission wollte strengere Regeln für die Hauptuntersuchung einführen:
Fahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren sollten künftig jedes Jahr zur TÜV-Prüfung – statt wie bisher alle zwei Jahre.
Begründet wurde die Idee mit:
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mehr Verkehrssicherheit,
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besseren Emissionskontrollen,
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und einem einheitlicheren technischen Standard in Europa.
Doch schon in der frühen Diskussion zeigten sich deutliche Widerstände, vor allem von Ländern mit einer gut funktionierenden Fahrzeugüberwachung wie Deutschland.
Deutschland: Kein Sicherheitsgewinn – aber höhere Kosten
Schnieder machte deutlich, dass Deutschland den Vorschlag für überzogen hält.
Nach Ansicht des Verkehrsministeriums:
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gibt es keinen belegbaren Sicherheitsgewinn durch eine jährliche Prüfung,
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sind die deutschen Prüfsysteme bereits gründlich genug,
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würden Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer mit unnötigen Mehrkosten belastet.
Auch Automobilclubs wie ADAC und ACE hatten die EU-Idee zuvor kritisiert. Die Unfallstatistik zeige seit Jahren, dass technische Mängel nur eine geringe Rolle bei schweren Verkehrsunfällen spielten.
EU-Verkehrsminister wenig überzeugt
Nach Angaben aus EU-Diplomatenkreisen ist die Stimmung unter den Verkehrsministern eindeutig:
Viele Mitgliedstaaten sehen die jährliche TÜV-Pflicht als bürokratisch, teuer und nicht verhältnismäßig an.
Damit dürfte der Plan der Kommission in seiner aktuellen Form nicht weiterverfolgt werden.
Wie geht es weiter?
Die EU-Kommission muss den Vorschlag nun überarbeiten oder ganz zurückziehen.
Deutschland signalisiert jedoch Bereitschaft für alternative Maßnahmen – etwa:
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bessere digitale Überwachungssysteme,
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einheitliche Mindeststandards bei Prüfverfahren,
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mehr Austausch über Sicherheitsdaten.
Nach Schnieders Angaben sei das Ziel, den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger „im Rahmen zu halten“ und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards zu bewahren.