Die Wohnbau Bergisch Land GmbH mit Sitz in Wuppertal ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gescheitert. Das Amtsgericht Wuppertal hat den Insolvenzantrag mit Beschluss vom 10. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 509 IN 48/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift Auf der Bleiche 3 in 42289 Wuppertal und ist beim Amtsgericht Wuppertal unter der Handelsregisternummer HRB 30864 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Wohnbau Bergisch Land GmbH durch den Geschäftsführer Jaroslaw Dominik Kluska.
Bei dem Insolvenzantrag handelt es sich um einen Eigenantrag der Wohnbau Bergisch Land GmbH. Die Gesellschaft hatte bereits am 22. April 2026 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Der Antrag ging am 24. April 2026 beim Amtsgericht Wuppertal ein. Nach mehrmonatiger Prüfung steht nun fest, dass es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommt.
Bei der Wohnbau Bergisch Land GmbH handelt es sich um ein Unternehmen aus der Bau und Immobilienwirtschaft. Der Geschäftszweig umfasst ausdrücklich die Planung, Errichtung und den Vertrieb von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.
Damit deckt das Unternehmen mehrere wesentliche Phasen der Entwicklung von Wohnimmobilien ab. Das Tätigkeitsfeld beginnt bereits bei der Planung entsprechender Wohnbauvorhaben und reicht über die eigentliche Errichtung der Gebäude bis zu deren anschließendem Vertrieb.
Das Geschäftsfeld ist dabei sowohl auf Einfamilienhäuser als auch auf größere Wohnprojekte mit Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ausgerichtet. Die Gesellschaft ist somit nicht lediglich als ausführender Baubetrieb einzuordnen, sondern nach ihrem Geschäftszweck auch im Bereich der Entwicklung und Vermarktung von Wohnimmobilien tätig.
Gerade die Verbindung aus Planung, Errichtung und anschließendem Vertrieb bedeutet, dass ein solches Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Verpflichtungen während der verschiedenen Projektphasen eingehen kann. Grundstücke, Bauleistungen, Material, Finanzierung, bereits geleistete Käuferzahlungen sowie laufende oder noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben können bei einer Insolvenz von besonderer Bedeutung sein.
Welche konkreten Bauprojekte der Wohnbau Bergisch Land GmbH zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags noch liefen, ob bereits verkaufte Wohnungen oder Häuser betroffen sind und ob sich einzelne Bauvorhaben noch in der Errichtungsphase befinden, geht aus der veröffentlichten Insolvenzbekanntmachung allerdings nicht hervor.
Nach Prüfung des Eigenantrags entschied das Amtsgericht Wuppertal, das Insolvenzverfahren nicht zu eröffnen. Der Antrag wurde ausdrücklich mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse erfolgt, wenn das vorhandene Vermögen der Schuldnerin voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und die erforderliche Kostendeckung nicht anderweitig sichergestellt wird. Damit unterscheidet sich die Entscheidung grundlegend von der regulären Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Es wird somit kein eröffnetes Insolvenzverfahren durchgeführt, in dem ein Insolvenzverwalter das vorhandene Vermögen der Wohnbau Bergisch Land GmbH verwertet und die daraus gebildete Insolvenzmasse nach den gesetzlichen Vorschriften an die Gläubiger verteilt.
Für eine GmbH ist die rechtskräftige Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse zudem gesellschaftsrechtlich von erheblicher Bedeutung. Sie führt grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft und kann entsprechende Eintragungen im Handelsregister nach sich ziehen.
Besondere Aufmerksamkeit kann die Entscheidung bei Geschäftspartnern, Gläubigern und möglichen Erwerbern von Immobilienprojekten hervorrufen, da das Unternehmen nach seinem Geschäftszweck unmittelbar mit der Errichtung und dem Verkauf von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen befasst ist. Ob und in welchem Umfang konkrete Bauherren, Käufer oder Projekte betroffen sind, lässt sich allein anhand des Gerichtsbeschlusses jedoch nicht feststellen.
Damit endet das Insolvenzeröffnungsverfahren für die im Wohnungsbau und Immobilienvertrieb tätige Wohnbau Bergisch Land GmbH ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Der von der Gesellschaft selbst gestellte Antrag wurde vom Amtsgericht Wuppertal mit Beschluss vom 10. August 2026 unter dem Aktenzeichen 509 IN 48/26 mangels Masse abgewiesen.