Aktenzeichen: 3608 IN 4774/25 | Amtsgericht Charlottenburg
Am 4. Dezember 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg um 17:37 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Urban Car Rental GmbH mit Sitz in Berlin (HRB 236833) eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird vertreten durch Geschäftsführer Mariusz Kostrzewa.
Zentrale Maßnahmen:
- Thomas Wulsten, Rechtsanwalt aus Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – insbesondere die Einziehung von Außenständen – sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam.
- Zwangsvollstreckungen werden untersagt und bereits laufende Maßnahmen ausgesetzt (Ausnahme: unbewegliche Gegenstände).
- Der Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und Forderungen einziehen und ein Sonderkonto zur Sicherung der Insolvenzmasse einrichten.
- Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu leisten; Zahlungen dürfen nur noch an den Verwalter erfolgen.
- Der Insolvenzverwalter erhält umfassende Befugnisse zur Sicherung, Einsichtnahme und Nachforschung, auch in Geschäftsräumen.
- Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin übernimmt ebenfalls der vorläufige Verwalter (§ 8 Abs. 3 InsO).
Hintergrund:
Das Verfahren dient der Sicherung der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die endgültige Verfahrenseröffnung. Ziel ist es, nachteilige Veränderungen zu verhindern und festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Eröffnung gegeben sind.
Hinweis zum Rechtsmittel:
Betroffene können innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einlegen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (maßgeblich ist das frühere Ereignis).
Die Urban Car Rental GmbH ist auf dem Berliner Mobilitätsmarkt tätig. Die weitere Entwicklung des Verfahrens bleibt abzuwarten – insbesondere die Frage, ob das Verfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird.