Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über SE97 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: IN 827/25

Am 5. Dezember 2025 hat das Amtsgericht Augsburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SE97 GmbH mit Sitz in der Fuggerstraße 60i, 86830 Schwabmünchen, angeordnet. Das Unternehmen, geführt durch den Geschäftsführer Alexander Schreiber, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 39446 eingetragen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO). In Ausübung dieser Befugnis wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, ansässig in der Viktoriastraße 3b, 86150 Augsburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er übernimmt ab sofort die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung der wirtschaftlichen Substanz des Unternehmens. Für Rückfragen ist er unter der Telefonnummer +49 (821) 80 99 97 0 sowie per E-Mail unter augsburg@schwartz.in erreichbar.

Ein wesentliches Element des gerichtlichen Beschlusses ist die Anordnung, dass sämtliche Verfügungen der SE97 GmbH ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies umfasst insbesondere auch die Einziehung offener Forderungen gegenüber Dritten. Damit soll verhindert werden, dass durch eigenmächtige Entscheidungen der Geschäftsführung weitere Nachteile für die Gläubiger eintreten könnten.

Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf dem offiziellen Portal für Insolvenzbekanntmachungen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Für die Fristberechnung gilt das jeweils zuerst eingetretene Ereignis.

Die Einlegung der Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts erfolgen. Auch eine Erklärung bei einem beliebigen Amtsgericht ist zulässig, sofern das Protokoll rechtzeitig beim zuständigen Insolvenzgericht eingeht. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Werden Rechtsbehelfe elektronisch eingereicht, ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht ausreichen. Vielmehr sind qualifizierte elektronische Signaturen oder die Nutzung sicherer Übermittlungswege, insbesondere des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), erforderlich. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts und Berufsträger wie Rechtsanwälte oder Notare ist diese Form der Übermittlung verpflichtend, außer bei nachweislich vorübergehender technischer Unmöglichkeit.

Mit dieser Maßnahme beginnt nun das vorläufige Insolvenzverfahren, das die wirtschaftliche Lage der SE97 GmbH stabilisieren und geordnet aufklären soll. Ob es zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommt, wird die nächste Phase zeigen. Bis dahin steht der vorläufige Insolvenzverwalter als zentrale Ansprechperson zur Verfügung.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über Urban Car Rental GmbH angeordnet

Next Post

„246. WestWind Windpark GmbH & Co. KG: Rumpfgeschäftsjahr endet mit Verlust – Gesellschaft startet ohne Eigenkapital und ohne Vermögensbasis“