Az.: IN 10318/25
Am 4. Dezember 2025 um 12:00 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg einschneidende Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung des Vermögens der Optima Nord GmbH ergriffen. Die Gesellschaft mit Sitz in Alt-Blankenburg 1 D, 13129 Berlin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Sven Behrendt und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 245969, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt.
Zur Abwendung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag hat das Gericht umfangreiche Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung angeordnet. Im Zentrum steht die Bestellung des Rechtsanwalts Frank Brachwitz aus Berlin (Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin) zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Ziel seiner Bestellung ist es, die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft durch Überwachung zu sichern und zu erhalten. Dabei ist er nicht als allgemeiner Vertreter der Schuldnerin tätig, sondern in einer spezifisch überwachenden Rolle mit weitreichenden Befugnissen.
Insbesondere gilt ab sofort:
- Verfügungen über das schuldnerische Vermögen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
- Die Schuldnerin darf weder über ihre Bankkonten noch über Außenstände verfügen.
- Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in Bezug auf diese Vermögenspositionen ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
- Dieser ist berechtigt, Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
- Zudem darf er auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion Sonderkonten einrichten und darüber verfügen, entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Kreditinstitute, bei denen die Schuldnerin Konten unterhält, sind zur umfassenden Auskunft gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter verpflichtet. Ebenso wurden sämtliche Schuldner der Optima Nord GmbH angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Eine direkte Begleichung gegenüber der Schuldnerin ist nicht mehr zulässig.
Darüber hinaus wurde Rechtsanwalt Brachwitz beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Drittschuldner vorzunehmen und den Nachweis über diese Zustellungen zu führen. Er ist ferner berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen sowie Einsicht in sämtliche geschäftlichen Unterlagen zu nehmen. Die Optima Nord GmbH ist verpflichtet, ihm uneingeschränkt Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen und auf Verlangen auch Unterlagen herauszugeben.
Die Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung dienen ausschließlich dem Schutz der Gläubigerinteressen und sollen verhindern, dass Vermögenswerte dem Zugriff der Insolvenzmasse entzogen werden. Die Wirksamkeit der Anordnung sowie deren Veröffentlichung im elektronischen Bekanntmachungsportal bleiben für mindestens sechs Monate bestehen. Sollte es zur regulären Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen, verlängert sich diese Frist entsprechend.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit dieser Entscheidung die Weichen für eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage der Optima Nord GmbH gestellt. Das weitere Verfahren wird zeigen, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind und wie die Gläubigerinteressen bestmöglich gewahrt werden können.