Aktenzeichen: IN 365/25
Das Amtsgericht Weilheim i.OB hat am 19. November 2025 um 14:50 Uhr im Verfahren über den Insolvenzantrag der Autovermietung Weilheim GmbH & Co. KG bedeutende Sicherungsmaßnahmen erlassen. Die Schuldnerin, eingetragen unter HRA 114180 und vertreten durch die Thomas Schmid Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin, sieht sich wirtschaftlichen Schwierigkeiten gegenüber, die ein gerichtliches Eingreifen erforderlich machen.
Um zu verhindern, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft weiter verschlechtert, ordnete das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung nach § 21 InsO an. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu schützen und eine geordnete Analyse der wirtschaftlichen Situation zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel aus Weilheim bestellt. Ab sofort ist jede Verfügung über Vermögensgegenstände der Autovermietung Weilheim GmbH & Co. KG nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Diese Regelung betrifft auch den Einzug von Außenständen, wodurch sichergestellt ist, dass sämtliche Vermögensbewegungen kontrolliert erfolgen und der Insolvenzmasse nicht entzogen werden.
Der Beschluss markiert einen entscheidenden Schritt im Verfahren und schafft klare Rahmenbedingungen für die nächsten Wochen, in denen geprüft wird, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen kann und ob eine Fortführung des Unternehmens Aussicht auf Erfolg hat.
Die Rechtsbehelfsbelehrung weist darauf hin, dass gegen den Beschluss binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden kann. Maßgeblich für den Fristbeginn sind Zustellung, Verkündung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll abgegeben werden, muss jedoch fristgerecht beim Amtsgericht Weilheim i.OB eingehen. Für elektronische Einreichungen gelten besondere technische Anforderungen, insbesondere qualifizierte elektronische Signaturen und sichere Übermittlungswege.
Mit den nun angeordneten Maßnahmen hat das Insolvenzgericht die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und welche Perspektiven die Autovermietung Weilheim GmbH & Co. KG künftig noch hat.