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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Baverma Deutschland GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67a IN 454/25

Das Amtsgericht Hamburg hat am 19. November 2025 um 13:15 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über die Baverma Deutschland GmbH einschneidende Sicherungsmaßnahmen verfügt. Die in Hamburg ansässige Gesellschaft, geführt von den Geschäftsführern Torben Schulthoff und Nils-Marcus Bohrsen, ist im Bereich Immobilienverwaltung, -vermarktung sowie Generalunternehmung und Wohnungssanierung tätig.

Das Gericht ordnete eine vorläufige Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt an. Damit kann die Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch dann wirksam verfügen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast aus Hamburg bestellt.

Weitere zentrale Inhalte des Beschlusses:

  • Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Gesellschaft zahlen. Eingehende Gelder darf ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter entgegennehmen.
  • Einziehung von Forderungen: Der Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen.
  • Zwangsvollstreckungsschutz: Vollstreckungsmaßnahmen – einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen – sind untersagt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen werden ausgesetzt.

Mit diesen Maßnahmen stellt das Gericht sicher, dass das Vermögen der Baverma Deutschland GmbH vor einer möglichen Verfahrenseröffnung stabilisiert und gesichert wird.

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  1. Achtung: die gleichen zwei CEOs Schulthoff und Bohrsen führen munter die Implex GmbH unter exakt gleicher Adresse weiter. Unsere Hausgemeinschaft hat ein juristisches Verfahren gegen die Baverma und Implex eingeleitet. Vorsicht geboten, völlig unzumutbare Geschäftethik.

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