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Schug real estate GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 280/25 – Beschluss vom 20. November 2025

Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. hat für die Schug real estate GmbH & Co. KG aus Pressath eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet. Der Beschluss erging am 20. November 2025 um 12:35 Uhr.

Kernpunkte des Beschlusses

  • Über das Unternehmen, geführt durch die Schug procuratio GmbH und Geschäftsführer Hubert Franz Augustin Schug, läuft ein Insolvenzeröffnungsverfahren.
  • Zur Sicherung des Vermögens wurde gemäß § 21 InsO eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
  • Rechtsanwalt Christian Adolf (Nürnberg) wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
  • Verfügungen sind nur noch mit dessen Zustimmung wirksam – auch das Einziehen von Außenständen fällt unter den Zustimmungsvorbehalt.
  • Zwangsvollstreckungen werden durch die Sicherungsmaßnahmen gestoppt, soweit sie bewegliches Vermögen betreffen.

Bedeutung

Die Gesellschaft verliert vorerst die alleinige Kontrolle über ihr Vermögen. Die Verwaltung erfolgt nur noch unter Aufsicht und Mitbestimmung des Insolvenzverwalters, der nun prüft, ob eine Verfahrens-eröffnung möglich ist und wie die wirtschaftliche Lage aussieht.

Rechtsmittel

Eine sofortige Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Weiden i.d. OPf. möglich.

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