Aktenzeichen: 63 IN 409/25
Das Amtsgericht Cottbus hat am 20. November 2025 um 09:45 Uhr im Verfahren über den Insolvenzantrag der Nena Apartments Bochum GmbH einschneidende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft, geführt von Geschäftsführer Florian Heinrich Wichelmann und im Handelsregister unter HRB 16270 eingetragen, hatte selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Um das Vermögen des Unternehmens vor möglichen Verschlechterungen zu schützen, wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Damit darf die Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch verfügen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Dieser Eingriff dient der Stabilisierung der finanziellen Lage und der Vorbereitung auf eine mögliche spätere Verfahrenseröffnung.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert aus Berlin bestellt – eine Personalentscheidung, die sich bereits bei weiteren Gesellschaften der Nena-Gruppe abzeichnet, die zeitgleich Insolvenzschutz beantragt haben.
Die Rechtsbehelfsbelehrung sieht eine zweiwöchige Frist für die sofortige Beschwerde vor. Beginn der Frist ist das früheste der folgenden Ereignisse: Verkündung, förmliche Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung im bundesweiten Insolvenzportal. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll eines Amtsgerichts eingelegt werden; für elektronische Übermittlung gelten strenge technische Vorgaben, etwa qualifizierte elektronische Signaturen.
Mit dieser Entscheidung setzt das Insolvenzgericht einen ersten verfahrenssichernden Schritt, während nun geprüft werden wird, ob die finanzielle Basis für eine Verfahrenseröffnung besteht und ob Sanierungsansätze tragfähig sein könnten.