Aktenzeichen: 8 IN 144/25 – Beschluss vom 21. November 2025
Die GS Gerüstbau Hamburg GmbH aus Reinbek steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Reinbek hat am 21. November 2025 um 10:00 Uhr entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Was das Gericht beschlossen hat
- Über das Unternehmen, geführt von Geschäftsführer Radoslaw Daniel Bukowski, läuft ein Insolvenzeröffnungsverfahren.
- Das Gericht setzte eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO ein.
- Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel (Reinbek) übernimmt die Funktion des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Konsequenzen für das Unternehmen
- Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters gültig.
- Auch Außenstände dürfen nicht mehr von der Gesellschaft selbst eingezogen werden.
- Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin an die Gesellschaft zu zahlen – Leistungen dürfen nur noch gegenüber dem vorläufigen Verwalter erbracht werden.
- Zwangsvollstreckungen sind gestoppt, sofern sie bewegliches Vermögen betreffen.
Rechtsmittel
Eine sofortige Beschwerde ist möglich und muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Reinbek eingereicht werden.
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