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GS Gerüstbau Hamburg GmbH: Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 144/25 – Beschluss vom 21. November 2025

Die GS Gerüstbau Hamburg GmbH aus Reinbek steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Reinbek hat am 21. November 2025 um 10:00 Uhr entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Was das Gericht beschlossen hat

  • Über das Unternehmen, geführt von Geschäftsführer Radoslaw Daniel Bukowski, läuft ein Insolvenzeröffnungsverfahren.
  • Das Gericht setzte eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO ein.
  • Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel (Reinbek) übernimmt die Funktion des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Konsequenzen für das Unternehmen

  • Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters gültig.
  • Auch Außenstände dürfen nicht mehr von der Gesellschaft selbst eingezogen werden.
  • Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin an die Gesellschaft zu zahlen – Leistungen dürfen nur noch gegenüber dem vorläufigen Verwalter erbracht werden.
  • Zwangsvollstreckungen sind gestoppt, sofern sie bewegliches Vermögen betreffen.

Rechtsmittel

Eine sofortige Beschwerde ist möglich und muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Reinbek eingereicht werden.

Wenn du möchtest, formuliere ich daraus eine Pressemitteilung oder eine ultrakurze Meldung für Social Media.

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