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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Leasing Union GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 256 IN 142/25

Das Amtsgericht Dortmund hat am 20. November 2025 um 11:54 Uhr im Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Leasing Union GmbH & Co. KG aus Hamm weitreichende Sicherungsmaßnahmen erlassen.

Die Kommanditgesellschaft wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LU Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer Michael Berlemann die Gesellschaft führt.

Zentrale Anordnungen des Gerichts

  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Bestellt wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Dortmund.
  • Zustimmungsvorbehalt:
    Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Zahlungsstopp:
    Drittschuldner dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten.
    Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Vollstreckungsschutz:
    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen – sind untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits laufende Maßnahmen sind vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Diese Schritte sollen das Vermögen der Leasing Union GmbH & Co. KG sichern, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

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