Aktenzeichen: 256 IN 142/25
Das Amtsgericht Dortmund hat am 20. November 2025 um 11:54 Uhr im Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Leasing Union GmbH & Co. KG aus Hamm weitreichende Sicherungsmaßnahmen erlassen.
Die Kommanditgesellschaft wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LU Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer Michael Berlemann die Gesellschaft führt.
Zentrale Anordnungen des Gerichts
- Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Bestellt wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Dortmund. - Zustimmungsvorbehalt:
Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsstopp:
Drittschuldner dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten.
Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Vollstreckungsschutz:
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen – sind untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits laufende Maßnahmen sind vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Diese Schritte sollen das Vermögen der Leasing Union GmbH & Co. KG sichern, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.