Aktenzeichen: 61a IN 663/25
Das Amtsgericht Rostock hat am 20. November 2025 um 10:00 Uhr weitere Sicherungsmaßnahmen im laufenden Insolvenzantragsverfahren über die Norddeutsche Energie GmbH & Co. Infrastruktur eno KG angeordnet. Die im Ostseebad Rerik ansässige Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRA 3918 eingetragen; vertreten wird sie durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die eno energy Beteiligungs GmbH.
Mit dem neuen Beschluss wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Damit verliert sie die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über ihr Vermögen vollständig. Diese geht nun vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen über. Der Schritt stellt eine deutliche Verschärfung der zuvor am 18. November 2025 erlassenen vorläufigen Anordnungen dar, die weiterhin unverändert gelten.
Zudem entfaltet der Beschluss die in § 240 ZPO vorgesehenen Wirkungen: laufende Zivilrechtsstreitigkeiten gegen die Schuldnerin werden unterbrochen. Ein solcher Automatismus dient dem Schutz der Masse und verhindert Einzelvollstreckungen oder Prozessfortsetzungen, die das künftige Insolvenzverfahren beeinträchtigen könnten.
Für eine sofortige Beschwerde gilt die übliche zweiwöchige Notfrist, beginnend mit dem frühesten Ereignis aus Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung im bundesweiten Insolvenzportal. Die Einlegung ist schriftlich oder zu Protokoll möglich – auch elektronisch, allerdings nur unter Einhaltung der strengen technischen Vorgaben, insbesondere qualifizierter elektronischer Signaturen oder sicherer Übermittlungswege.
Mit dieser Maßnahme übernimmt der vorläufige Insolvenzverwalter nun die umfassende Kontrolle über das Unternehmen – ein deutlicher Hinweis auf die Schwere der wirtschaftlichen Lage und die Notwendigkeit enger Aufsicht bis zur Entscheidung über eine mögliche Verfahrenseröffnung.