Aktenzeichen: 9 IN 71/25 – Amtsgericht Bitburg
Beschluss vom 21. November 2025
Die St. Joseph-Krankenhaus gGmbH aus Prüm, vertreten durch Geschäftsführer Michael Joachim Christian Wilke, hat Insolvenzantrag gestellt. Das Gericht hat eine vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO angeordnet.
Wesentliche Punkte der Entscheidung
- Die Gesellschaft bleibt unter eigener Leitung handlungsfähig, steht jedoch unter insolvenzrechtlicher Aufsicht.
- Zum vorläufigen Sachwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Jakob Joeres
dhpg WP RAe StB GmbH & Co. KG
Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier
Tel. 0651/20068530
E-Mail: trier@dhpg.de - Die Schuldnerin darf ihr Vermögen weiter verwalten und verfügen, jedoch unter Kontrolle des Sachwalters.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Rechtsmittel
Eine sofortige Beschwerde ist möglich, allerdings nur zur Rüge fehlender internationaler Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 EU-InsO.
- Frist: 2 Wochen
- Einreichung bei: Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg
- Zulässig schriftlich oder zu Protokoll jedes Amtsgerichts; maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang in Bitburg.