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preVent GmbH: Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 191/25 – Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Beschluss vom 20. November 2025, 16:05 Uhr

Die preVent GmbH aus Limeshain befindet sich im Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Friedberg hat zum Schutz des Unternehmensvermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Kernpunkte des Beschlusses

  • Verfügungen der Gesellschaft dürfen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorgenommen werden.
  • Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
    Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer
    MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau
    Tel.: 06181-669930
    E-Mail: info@mentor-ag.de
  • Drittschuldner (also alle, die der Firma Geld schulden) müssen künftige Zahlungen nur noch unter Beachtung der Anordnung leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
  • Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.

Rechtsmittel

  • Die Antragstellerin kann gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen.
  • Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 EU-Insolvenzverordnung rügen.
  • Frist: 2 Wochen
  • Zuständig:
    Amtsgericht Friedberg
    Homburger Straße 18
    61169 Friedberg (Hessen)

 

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