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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die freiRAUM³ Saar-Lor-Lux GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, hat unter dem Aktenzeichen 107 IN 23/25 eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der freiRAUM³ Saar-Lor-Lux GmbH getroffen. Die Gesellschaft, die im Handelsregister unter HRB 100181 eingetragen ist und zuletzt ihren Sitz in Perl hatte, sieht sich nun einer umfassenden gerichtlichen Sicherungsmaßnahme gegenüber. Geführt wird die GmbH von den Geschäftsführern Margit Gabriele Finkler-Schooff und Sven Kehrein-Seckler.

Am 20. November 2025 um 15:56 Uhr ordnete das Gericht gemäß den insolvenzrechtlichen Vorschriften die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters an. Mit dieser Aufgabe wurde Rechtsanwalt Alexander Hartmann aus Saarbrücken betraut. Ihm obliegt nun die vollständige Kontrolle über das Vermögen des Unternehmens. Das Gericht verhängte ein allgemeines Verfügungsverbot, wodurch sämtliche Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse der bisherigen Geschäftsführung auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergehen. Dies schließt ausdrücklich das Recht ein, Bankguthaben und sämtliche weiteren Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.

Darüber hinaus wurden alle Schuldner des Unternehmens angewiesen, nur noch unter Beachtung der neuen insolvenzrechtlichen Ordnung zu leisten. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und dient der Sicherung einer geordneten Prüfungs- und Verwaltungsphase.

Ebenfalls untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die freiRAUM³ Saar-Lor-Lux GmbH, ausgenommen sind lediglich unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungen wurden mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Diese weitreichende Schutzwirkung verschafft dem Unternehmen eine Atempause, während der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Situation sichtet und bewertet.

Mit dieser Entscheidung ist ein bedeutsamer Schritt im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren getan. Das weitere Vorgehen liegt nun maßgeblich in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters, der die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und die Weichen für das kommende Verfahren stellen wird.

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