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Insolvenzantrag gegen die Welckman GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1500 IN 69/25

Das Amtsgericht München hat am 19. November 2025 im Verfahren über den Insolvenzantrag gegen die Welckman GmbH eine klare Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, ansässig in der Amalienstraße in München und vertreten durch Geschäftsführer Thomas Welcker, war von einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Anspruch genommen worden. Doch das Gericht stellte fest, dass die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Aus diesem Grund wurde der Antrag der antragstellenden Gläubigerin mangels Masse abgewiesen. Diese Entscheidung signalisiert eine erhebliche wirtschaftliche Notlage der Schuldnerin, bei der selbst die grundlegenden finanziellen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens fehlen. Für Gläubiger bedeutet dies, dass ein geordnetes Verfahren zur Durchsetzung ihrer Forderungen nicht zur Verfügung steht.

Die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung weist darauf hin, dass gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden kann. Maßgeblich für die Fristberechnung sind Zustellung, Verkündung oder eine etwaige öffentliche Bekanntmachung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingelegt werden, muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht München eingehen. Für die elektronische Einreichung gelten besondere formelle Anforderungen, einschließlich qualifizierter elektronischer Signaturen und sicherer Übermittlungswege.

Mit der Entscheidung des Insolvenzgerichts wurde das Verfahren formal beendet – ein deutlicher Hinweis auf die fehlende wirtschaftliche Basis der Welckman GmbH.

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