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Insolvenzantrag gegen die Grünberg Vermögensverwaltung GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 83/25

Das Amtsgericht Wetzlar hat am 13. November 2025 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grünberg Vermögensverwaltung GmbH eine klare Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, ansässig in Münzenberg und im Handelsregister des Amtsgerichts Friedberg unter HRB 10526 eingetragen, hatte sich einem beantragten Insolvenzverfahren zu stellen. Doch nach eingehender Prüfung stellte das Gericht fest, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen.

Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen. Eine solche Entscheidung bedeutet stets, dass das Unternehmen über keine ausreichende wirtschaftliche Substanz mehr verfügt, um selbst die formalen Grundlagen eines Insolvenzverfahrens zu erfüllen. Gläubiger können somit nicht auf die Struktur eines geordneten Insolvenzverfahrens zurückgreifen, um ihre Ansprüche zu verfolgen.

Mit dem Beschluss vom 13. November 2025 endet das Insolvenzantragsverfahren gegen die Grünberg Vermögensverwaltung GmbH, ohne dass eine Eröffnung des Verfahrens erfolgt.

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