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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Nena Apartments Levelingstraße 17 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 63 IN 411/25

Das Amtsgericht Cottbus hat am 20. November 2025 um 09:55 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nena Apartments Levelingstraße 17 GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Die Gesellschaft, ansässig in Schönefeld und unter HRB 16293 im Handelsregister eingetragen, wird durch Geschäftsführer Florian Wichelmann vertreten. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verfolgt die Schuldnerin das Ziel, ihre wirtschaftliche Zukunft unter gerichtlicher Aufsicht zu ordnen.

Vertreten wird die Schuldnerin im Verfahren durch die Kanzlei WHP Rechtsanwälte Wähnert Hafemeister Pillokat Schindler Partnerschaft mbB aus Berlin. Das Gericht sah angesichts der wirtschaftlichen Lage die Notwendigkeit, das Vermögen der Gesellschaft vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen und ordnete auf Grundlage der §§ 21 Abs. 1 und 2 InsO die Sicherungsmaßnahmen an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert aus Berlin bestellt. Mit dieser Anordnung bleibt die Gesellschaft grundsätzlich handlungsfähig, allerdings nur im Rahmen der vom Gericht festgelegten Beschränkungen: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dieser wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, prüft die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und sorgt dafür, dass keine Maßnahmen ergriffen werden, die die Insolvenzmasse schmälern könnten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden und enthält sämtliche Details der gerichtlichen Anordnung sowie die Begründung der Sicherungsmaßnahmen.

Die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung weist darauf hin, dass innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt werden kann. Maßgeblich für den Beginn der Frist sind Zustellung, Verkündung oder eine öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll abgegeben werden, muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Cottbus eingehen. Für elektronisch eingereichte Rechtsmittel gelten strenge Voraussetzungen, darunter qualifizierte elektronische Signaturen und sichere Übermittlungswege.

Mit diesem Beschluss beginnt für die Nena Apartments Levelingstraße 17 GmbH eine entscheidende Phase: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Fortführungsperspektive besteht oder ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens unumgänglich ist.

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