Aktenzeichen: 3613 IN 10997/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 19. November 2025 um 14:30 Uhr im Verfahren über den Insolvenzantrag der Hawk Bike Sales GmbH umfassende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft mit Sitz an der Gabriele-Tergit-Promenade in Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Marco Klimmt und im Handelsregister unter HRB 136274 geführt, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.
Um eine Verschlechterung der Vermögenslage während des laufenden Prüfverfahrens zu verhindern, ordnete das Gericht einschneidende Maßnahmen nach §§ 21 und 22 InsO an. Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – darunter Arrest und einstweilige Verfügungen – wurden untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen sind vorerst einzustellen. Diese Sicherungsmaßnahmen dienen dem Zweck, die Insolvenzmasse zu schützen und den geordneten Ablauf des Verfahrens sicherzustellen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Darüber hinaus hat er zu prüfen, ob das Vermögen der Gesellschaft ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dr. Heitsch wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Insolvenzsonderkonto entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs zu führen.
Die Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Drittschuldner wurden angewiesen, sämtliche Zahlungen nur noch an den Verwalter zu leisten. Kreditinstitute sind verpflichtet, vollständige Auskünfte über die Konten der Schuldnerin zu erteilen. Zudem obliegt dem vorläufigen Verwalter die Zustellung des Beschlusses an die jeweiligen Schuldner der Gesellschaft.
Um die wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig aufzuklären, darf der vorläufige Insolvenzverwalter sämtliche Geschäftsräume betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen nehmen und notwendige Nachforschungen durchführen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, Auskünfte zu erteilen und Unterlagen herauszugeben.
Die richterliche Verfügung wird im elektronischen Informationssystem veröffentlicht und dort für die Dauer der Sicherungsmaßnahmen gespeichert. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Abschluss oder Einstellung des Verfahrens.
Die Rechtsbehelfsbelehrung eröffnet die Möglichkeit, binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn sind Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll abgegeben werden, muss jedoch fristgerecht beim Amtsgericht Charlottenburg eingehen. Auch für elektronische Rechtsbehelfe gelten strenge Formvorgaben, darunter qualifizierte Signaturen und sichere Übermittlungswege.
Mit der Entscheidung des Gerichts ist die erste Phase des Insolvenzverfahrens eingeleitet. Der weitere Verlauf hängt nun maßgeblich von den Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters und der wirtschaftlichen Substanz der Hawk Bike Sales GmbH ab.