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Insolvenzantrag gegen die AlfaBee AG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1107/24 A-12-

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 10. November 2025 im Verfahren über den Insolvenzantrag gegen die AlfaBee AG eine deutliche Entscheidung getroffen. Die Aktiengesellschaft mit Sitz in der Friedrich-Kahl-Straße in Frankfurt, vertreten durch Vorstand Suresh Kumar Kandavalli, sah sich mit einem Eröffnungsantrag konfrontiert, dessen Prüfung nun abgeschlossen ist. Das Gericht stellte fest, dass die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Gemäß § 26 Absatz 1 InsO wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens daher mangels Masse abgewiesen. Dieser Schritt zeigt, dass weder eine geordnete Verfahrensdurchführung noch eine Sanierung im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens möglich sind. Die Entscheidung verdeutlicht die tiefgreifende wirtschaftliche Notlage des Unternehmens, das offenbar über keine ausreichenden Mittel mehr verfügt, um selbst die grundlegenden Verfahrenskosten zu tragen.

Mit der Abweisung endet das gerichtliche Insolvenzantragsverfahren. Gläubigern bleibt damit kein verfahrensmäßiger Rahmen für die Durchsetzung ihrer Ansprüche. Der Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 10. November 2025 markiert somit den Schlusspunkt eines Verfahrens, das letztlich an der fehlenden Masse scheiterte.

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