Das Amtsgericht Essen hat am 17. November 2025 um 10.41 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Verox Baumarkt GmbH eine entscheidende vorläufige Maßnahme getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister Gelsenkirchen unter HRB 14959, betreibt nach ihrem Geschäftszweig den Im- und Export sowie den Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Bauhilfsmitteln und Geschenkartikeln. Vertreten wird das Unternehmen durch seinen Geschäftsführer Murat Erdogan.
Zur Sicherung des Vermögens und zur Vorbereitung der möglichen Insolvenzeröffnung ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Rechtsanwältin Tanja Bückmann aus Oberhausen wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie übernimmt ab sofort eine tragende Rolle im Verfahren: Verfügungen der Verox Baumarkt GmbH über ihr Vermögen sind nur mit ihrer Zustimmung rechtlich wirksam. Damit soll verhindert werden, dass wirtschaftliche Werte unkontrolliert abfließen oder Gläubiger benachteiligt werden.
Weiterhin wurde den sogenannten Drittschuldnern – also Vertragspartnern, die der GmbH Geld schulden – untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen sie ihre Leistungen ausschließlich gegenüber der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfüllen. Diese ist befugt, Forderungen einzuziehen, Kontoguthaben zu sichern und Gelder entgegenzunehmen, um die künftige Insolvenzmasse zu schützen.
Zudem hat das Gericht alle laufenden und geplanten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen ausgesetzt, soweit keine Immobilien betroffen sind. Damit wird gewährleistet, dass keine Einzelgläubiger bevorzugt Zugriff auf Vermögenswerte erhalten.
Mit diesen Maßnahmen schafft das Amtsgericht die Grundlage für eine geordnete Fortführung des Verfahrens und eine transparente Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Verox Baumarkt GmbH. Ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs in Betracht kommt oder die Insolvenz unausweichlich ist, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden.