Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 14. November 2025 im Insolvenzantragsverfahren gegen die STC Security Berlin GmbH & Co. KG wesentliche Schritte zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin eingeleitet. Die Gesellschaft, ehemals ansässig in Berlin-Treptow und im Handelsregister unter HRA 61804 eingetragen, wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die STC Security Verwaltungs GmbH, vertreten. Deren Geschäftsführer Alexander Kelm gilt aktuell als unbekannten Aufenthalts, was die Lage zusätzlich erschwert.
Um rasche Vermögensverschiebungen oder Gläubigerbenachteiligungen zu verhindern, ordnete das Gericht weitreichende Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 InsO an. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – wie Pfändungen oder Arrestvollziehungen – dürfen nicht weitergeführt oder neu begonnen werden, sofern nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bestehende Maßnahmen werden ausgesetzt, um die Insolvenzmasse zu schützen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens erhalten bleibt. Dafür wurde ihm die Befugnis erteilt, ein insolvenzsicheres Sonderkonto einzurichten, Forderungen einzuziehen und jegliche eingehenden Gelder entgegenzunehmen. Die Verwaltung über Konten der Gesellschaft liegt damit allein in seiner Verantwortung.
Banken und andere Kreditinstitute sind zur umfassenden Auskunft verpflichtet. Gleichzeitig dürfen Drittschuldner nicht mehr an die Schuldnerin zahlen, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Auch die Zustellung des Beschlusses an alle Drittschuldner fällt in dessen Verantwortungsbereich.
Zur vollständigen Aufklärung der wirtschaftlichen Lage darf Rechtsanwalt Voigt-Salus die Geschäftsräume betreten, Einsicht in sämtliche Unterlagen nehmen und Auskünfte einholen. Damit wird sichergestellt, dass alle relevanten Fakten zur möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesammelt werden können.
Ob das Verfahren in die eigentliche Insolvenzeröffnung mündet oder andere rechtliche Entwicklungen folgen, wird sich nach Abschluss der aktuellen Prüfungen zeigen. Klar ist jedoch: Das Gericht hat mit seiner Entscheidung die Weichen gestellt, um Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Verfahrenfortführung zu ermöglichen.