Az.: 274 IN 174/25
Das Amtsgericht Braunschweig hat im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BB Braunschweig Projekt GmbH am 12. November 2025 um 13:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 209751 eingetragene Gesellschaft hat ihren Sitz in der Neckarstraße 9, 38120 Braunschweig, und wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Ali Kefelioglu, wohnhaft in Braunschweig.
Die Anordnung erfolgte gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO), um bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. In diesem Zuge wurde Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist unter Tel.: 0531 / 24480-24 oder per E-Mail an chausherr@hausherr-steuerwald.de erreichbar.
Mit dem Beschluss ist die Verfügungsbefugnis der BB Braunschweig Projekt GmbH eingeschränkt: Künftige Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und unkontrollierte Vermögensabflüsse zu verhindern.
Zudem wurden alle Schuldner der Gesellschaft (Drittschuldner) ausdrücklich darauf hingewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieses Beschlusses und nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gegen die Entscheidung steht der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Auch Gläubiger können eine Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit rügen möchten. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das jeweils früheste Bekanntgabedatum (Zustellung, Verkündung oder öffentliche Bekanntmachung).
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die wirtschaftliche Lage der BB Braunschweig Projekt GmbH unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Rechtsanwalt Hausherr hat nun die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und festzustellen, ob eine Eröffnung des Hauptverfahrens in Betracht kommt. Damit ist der Weg für ein strukturiertes Insolvenzverfahren geebnet.