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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Anachron Circle UG angeordnet – Berliner Unternehmen unter finanzieller Aufsicht

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3615 IN 6336/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 30. Oktober 2025 um 17:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Anachron Circle UG (haftungsbeschränkt) weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse erlassen. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Frobenstraße 23, 10783 Berlin, ist im Handelsregister unter HRB 253523 eingetragen. Vertreten wird sie durch Geschäftsführer Felix Karl Viktor Freiherr von Kirchbach, dieser wiederum gerichtlich betreut durch Christoph Alexander Weber, Gz.: 1315/25 Wb/sb.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn, Budapester Straße 35, 10787 Berlin, bestellt. Ihm wurde ein umfassendes Mandat zur Sicherung der Vermögensverhältnisse der Schuldnerin erteilt.

Kernpunkte der gerichtlichen Anordnung:

  • Verfügungsbeschränkung: Ab sofort sind Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen.
  • Zahlungsverkehr kontrolliert: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder zu vereinnahmen. Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner sind untersagt; sie dürfen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung direkt an den Insolvenzverwalter erfolgen.
  • Eröffnung von Sonderkonten: Der Verwalter kann im eigenen Namen oder im Namen der Schuldnerin Sonderkonten einrichten, wie sie durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az. IX ZR 47/18 und IX ZR 110/17) vorgesehen sind, um die Insolvenzmasse ordnungsgemäß zu verwalten.
  • Zwangsvollstreckung ausgesetzt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiligen Verfügungen, sind unzulässig, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
  • Auskunftspflichten und Durchsuchungsrechte: Der Insolvenzverwalter erhält das Recht, Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen. Die Schuldnerin ist zur vollumfänglichen Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Herausgabe von Unterlagen und zur Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse.
  • Bekanntmachung & Fristen: Die Veröffentlichung dieser Maßnahmen erfolgt elektronisch und bleibt für mindestens sechs Monate einsehbar, es sei denn, das Verfahren wird vorher aufgehoben oder nicht eröffnet.

Mit der gerichtlichen Verfügung beginnt eine kritische Phase für die Anachron Circle UG. Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll insbesondere verhindern, dass Vermögenswerte entzogen oder verlagert werden, ehe über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entschieden wird.

Ob eine Fortführung des Unternehmens in Betracht kommt oder es zu einer geordneten Abwicklung kommen muss, liegt nun in der Hand des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dieser wird die wirtschaftliche Lage umfassend prüfen und dem Gericht über den Zustand der Gesellschaft berichten. Bis dahin unterliegt das Unternehmen einer strengen Kontrolle.

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