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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Intertech Solutions GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 168/25
Gericht: Amtsgericht Düsseldorf
Beschlussdatum: 31. Oktober 2025, 11:10 Uhr

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Intertech Solutions GmbH, Brend’amourstraße 66, 40545 Düsseldorf, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Eckdaten:

  • Unternehmen: Intertech Solutions GmbH
  • HRB: 93215, Amtsgericht Düsseldorf
  • Geschäftsführer: Sebastian Berger
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter: Dr. Gregor Bräuer, Rechtsanwalt, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf

Anordnung gemäß §§ 21, 22 InsO:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Drittschuldnern (Schuldner der Intertech Solutions GmbH) wird verboten, an das Unternehmen direkt zu zahlen.
  • Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Damit dient die Maßnahme dem Ziel, die Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu sichern und eine mögliche Fortführung des Unternehmens zu prüfen.

Wenn du eine Kurzmeldung, eine Hintergrundaufbereitung zur Gesellschaft oder zur Rolle des Insolvenzverwalters brauchst, helfe ich gerne weiter.

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