Aktenzeichen: 36b IN 6182/24
Am 31. Oktober 2025 um 08:00 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die BCP Berliner City Pension GmbH einschneidende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens erlassen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Nikolsburger Straße 11, 10717 Berlin, ist im Handelsregister unter HRB 149667 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Elisabeth Anna Charlotte Sophie Baronesse von Derschau und Jan Rehder vertreten.
Die Anordnung erfolgte zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin, bis über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin, bestellt. Er übernimmt die Aufsicht über die wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft und ist mit umfassenden Befugnissen ausgestattet, um das Schuldnervermögen zu sichern.
Wesentliche Punkte des gerichtlichen Beschlusses:
- Verfügungsbeschränkung: Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
- Zahlungsverbote und Verwaltungsrechte: Die Schuldnerin darf nicht mehr über Bankkonten oder offene Außenstände verfügen. Diese Befugnisse gehen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der auch Sonderkonten eröffnen und über diese verfügen darf, gemäß der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
- Zwangsvollstreckung ausgesetzt: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das bewegliche Vermögen der Schuldnerin – einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung – sind untersagt, bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt.
- Verbot von Direktzahlungen: Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Sämtliche Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
- Betretungs- und Einsichtsrechte: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen sowie erforderliche Auskünfte zu verlangen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihn bei der Sicherung der Insolvenzmasse und der Aufklärung der Vermögensverhältnisse zu unterstützen.
Die Maßnahme ist ein deutliches Signal, dass sich die BCP Berliner City Pension GmbH in einer kritischen wirtschaftlichen Lage befindet. Der nun bestellte Verwalter wird prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um ein ordentliches Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder ob – wie in vielen ähnlichen Fällen – eine Abweisung mangels Masse droht.
Weiteres Vorgehen:
Bis zur Entscheidung über die endgültige Verfahrenseröffnung steht das Unternehmen unter Aufsicht. Sollte es zur Insolvenzeröffnung kommen, wird der Beschluss für mindestens sechs Monate elektronisch veröffentlicht, andernfalls erfolgt die Löschung der Anordnung ebenfalls sechs Monate nach ihrer Aufhebung.
Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss steht sowohl der Schuldnerin als auch Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen, das innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden kann. Auch Beschwerden zur internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 der EU-Insolvenzverordnung sind möglich.
Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob für die Berliner Gesellschaft ein geordneter Sanierungsweg gefunden werden kann – oder ob das Kapitel BCP endgültig geschlossen werden muss.