Aktenzeichen: 3614 IN 2410/25
Am 29. Oktober 2025 um 10:50 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Eichberg Investberlin GmbH weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Schuldnerin, mit Sitz in der Roedernstraße 24, 13053 Berlin, wird im Handelsregister unter der Nummer HRB 255565 geführt und ist vertreten durch Geschäftsführerin Christin Eichberg.
Die Anordnung erfolgte, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, bestellt. Ihm obliegt nun die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Gesellschaft.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
- Verfügungsbeschränkung: Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Das betrifft auch die Verwaltung von Bankguthaben und das Einziehen von Forderungen.
- Zwangsvollstreckungsverbot: Das Gericht hat alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das bewegliche Vermögen der Schuldnerin untersagt. Bereits laufende Verfahren werden bis auf Weiteres eingestellt. Nur Maßnahmen, die unbewegliches Vermögen betreffen, sind ausgenommen.
- Zahlungsverkehr eingeschränkt: Die Schuldnerin darf nicht mehr selbst über ihre Konten oder Außenstände verfügen. Diese Befugnisse liegen nun allein beim vorläufigen Insolvenzverwalter, der zudem ermächtigt ist, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen und darüber zu verfügen.
- Informationspflichten: Die kontoführenden Banken der Schuldnerin sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter vollumfänglich Auskunft zu erteilen. Ebenso müssen Drittschuldner (also Kunden oder Geschäftspartner mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der GmbH) ausschließlich an den Insolvenzverwalter leisten.
- Mitwirkungspflichten der Schuldnerin: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen und sich über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu informieren. Die Schuldnerin ist zur vollständigen Kooperation verpflichtet und muss sämtliche benötigten Auskünfte erteilen.
Nächste Schritte
Ob es tatsächlich zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Der vorläufige Verwalter prüft derzeit, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Hauptverfahrens zu decken. Ist das nicht der Fall, könnte das Verfahren mangels Masse abgewiesen werden.
Die Veröffentlichung dieser Anordnung erfolgt im elektronischen Bekanntmachungssystem der Justiz und wird dort gemäß den Vorgaben der InsOBekV für mindestens sechs Monate gespeichert.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss können sowohl die Schuldnerin als auch ihre Gläubiger sofortige Beschwerde einlegen. Diese muss binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg eingehen und schriftlich oder elektronisch (mit qualifizierter elektronischer Signatur) eingereicht werden.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein deutliches Signal für die angespannte finanzielle Lage der Eichberg Investberlin GmbH. Ob ein Sanierungspfad möglich ist oder das Unternehmen zerschlagen wird, hängt nun maßgeblich von der weiteren Prüfung durch den Insolvenzverwalter ab.