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Vorläufige Insolvenzverwaltung über SEA Gesellschaft für elektrotechnische Anlagen mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

20 IN 83/25 

Mönchengladbach, 21. Oktober 2025 – Das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEA Gesellschaft für elektrotechnische Anlagen mbH (HRB 21336) um 08:46 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Künkelstraße 44, 41063 Mönchengladbach und wird vertreten durch Geschäftsführer Frank Schiefer.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Daniel Zumhasch, Am Landgericht 6, 41061 Mönchengladbach, bestellt.

Wesentliche Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO:

  • Verfügungsbeschränkung: Die SEA GmbH darf über Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters verfügen.
  • Einziehungsbefugnis: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Leistungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Leistungen sind nur noch an den Insolvenzverwalter zulässig.
  • Zwangsvollstreckungsstopp: Vollstreckungsmaßnahmen – mit Ausnahme derjenigen zur Abnahme der Vermögensauskunft – werden untersagt bzw. vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Mit diesem Schritt schützt das Gericht das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen und bereitet die mögliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor. Der vorläufige Verwalter hat nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und die Gläubigergesamtheit abzusichern. Eine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Verfahrens steht noch aus.

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