Aktenzeichen: 10 IN 449/25
Im Zuge eines laufenden Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Wiesbaden am 21. Oktober 2025 um 11:40 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der W.i.i. GmbH angeordnet. Das in Wiesbaden ansässige Unternehmen mit Sitz in der Mainzer Straße 97 und eingetragen unter HRB 31412 beim Amtsgericht Wiesbaden, wird von Geschäftsführer Nando Chuk vertreten. Die Maßnahme zielt darauf ab, das Unternehmensvermögen bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern.
Die gerichtliche Anordnung bedeutet, dass die W.i.i. GmbH ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihre Vermögenswerte verfügen darf. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne bestellt. Er ist Partner der renommierten Kanzlei Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt mit Sitz in der Straße der Republik 17–19 in 65203 Wiesbaden. Dr. Thöne wird die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft prüfen, das bestehende Vermögen überwachen und erste Schritte zur Wahrung der Gläubigerinteressen einleiten.
Zugleich wurden auch die Schuldner der W.i.i. GmbH, also Geschäftspartner oder Kunden mit ausstehenden Zahlungsverpflichtungen, explizit darauf hingewiesen, künftig ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses Leistungen zu erbringen. Zahlungen an die Gesellschaft selbst sind damit unzulässig, sofern sie nicht durch den vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigt wurden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der künftigen Insolvenzmasse und der Sicherung der Rechte der Gläubiger.
Die vollständige gerichtliche Verfügung liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Wiesbaden bereit.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts steht der W.i.i. GmbH sowie jedem betroffenen Gläubiger das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden eingereicht werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder – falls dies früher eintritt – die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen und muss von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Darüber hinaus ist eine nachvollziehbare Begründung erwünscht.
Das Insolvenzgericht hat mit dieser Entscheidung einen bedeutenden Schritt zur geordneten Abwicklung der finanziellen Verhältnisse der W.i.i. GmbH eingeleitet. Ob es zur Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens kommt, bleibt der weiteren Prüfung durch den vorläufigen Verwalter vorbehalten.