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Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen: CASA Finest Living Verwaltung GmbH scheitert vor Gericht

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3615 IN 6071/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der CASA Finest Living Verwaltung GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16. Oktober 2025 einen eindeutigen Beschluss gefasst: Der Antrag der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.

Die CASA Finest Living Verwaltung GmbH, mit Sitz in der Bessemerstraße 23–39, 12103 Berlin, geführt durch den Geschäftsführer Igor Kosatchkow, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 188141 eingetragen. Mit dem Antrag wollte das Unternehmen ein Regelinsolvenzverfahren über das eigene Vermögen in Gang setzen – offenbar in der Hoffnung auf eine geordnete Abwicklung seiner finanziellen Verpflichtungen. Doch das Gericht sah dafür keine Grundlage: Es fehlt an ausreichend verwertbarem Vermögen, um selbst die Verfahrenskosten zu decken.

Die Entscheidung nach § 26 Abs. 1 InsO ist ein gravierender Schritt. Sie bedeutet in der Praxis, dass das Unternehmen aus rechtlicher Sicht wirtschaftlich am Ende ist. Gläubiger bleiben in solchen Fällen in aller Regel auf ihren Forderungen sitzen. Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, keine Verwertung von Unternehmenswerten vorgenommen – weil schlicht keine Masse vorhanden ist.

Betroffene Gläubiger sowie die Schuldnerin selbst haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Entscheidung eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Dabei zählt nicht nur die Zustellung des Beschlusses, sondern gegebenenfalls auch die öffentliche Bekanntmachung im Internet, etwa auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, als Fristbeginn.

Rechtsbehelfe müssen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht erklärt werden. Die Einlegung per einfacher E-Mail ist unzulässig. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts, Anwälte, Notare und Behörden gilt die Pflicht zur elektronischen Einreichung, etwa über das besondere elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Mit diesem Beschluss wird einmal mehr deutlich, dass die wirtschaftliche Lage mancher Unternehmen so angespannt ist, dass nicht einmal mehr die rechtlichen Mindestvoraussetzungen für ein Insolvenzverfahren erfüllt sind. Für die CASA Finest Living Verwaltung GmbH dürfte dies das endgültige Aus bedeuten.

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