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Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bei der AOS Consult und Invest GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 679/25

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die AOS Consult und Invest GmbH mit Sitz in der Seilerstraße 10, 60313 Frankfurt am Main, am 9. Oktober 2025 eine klare Entscheidung getroffen: Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen.

Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 133585 geführt wird und durch den Geschäftsführer Dr. Karl-Michael Werner Gerhard Meiß vertreten ist, konnte offenbar nicht einmal die für ein geordnetes Insolvenzverfahren notwendigen Mindestmittel aufbringen. In der Praxis bedeutet dies, dass weder ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, noch eine Aussicht auf eine geregelte Abwicklung besteht.

Die Abweisung nach § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung stellt eine besonders einschneidende Maßnahme dar. Sie signalisiert, dass Gläubiger im Zweifel leer ausgehen könnten, da kein verwertbares Vermögen zur Verfügung steht. Die betroffene Gesellschaft wird damit de facto wirtschaftlich als nicht mehr handlungsfähig betrachtet.

Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingesehen werden. Ob gegen die Entscheidung eine Beschwerde eingelegt wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Mit der Abweisung des Insolvenzantrags steht die AOS Consult und Invest GmbH vor dem Ende ihrer wirtschaftlichen Existenz.

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  1. Die Gesellschaft ist nicht insolvent, wurde durch einen Fehler des vorherigen GF und eine Pseudoforderung des Finanzamtes Frankfurt am Main unberechtigter Weise als Zahlungsunfähig hingestellt.

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