Aktenzeichen: 70d IN 221/25
Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der IFS Innovative financial and medical solution GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Villa Boisserée, Gustav-Heinemann-Ufer 94, 50968 Köln, und vormals ansässig in der Goltsteinstraße 87, 50968 Köln, am 6. Oktober 2025 um 08:52 Uhr wichtige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 25803 eingetragen.
Gesetzlich vertreten wird die Kommanditgesellschaft durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die IFS Innovative financial and medical solution Verwaltungs GmbH (HRB 62569), vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Nima Akbarpour, wohnhaft Am Zehnpfenningshof 8, 50996 Köln.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kennedyplatz 2, 50679 Köln, bestellt. Ihm obliegt ab sofort die Sicherung und Verwaltung des schuldnerischen Vermögens.
Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über Vermögensgegenstände wurde eingeschränkt: Rechtsgeschäfte sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).
Darüber hinaus wurde Drittschuldnern – das heißt allen Personen oder Institutionen, die der Schuldnerin etwas schulden – ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie alle eingehenden Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, fortan ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Köln, 06. Oktober 2025