Aktenzeichen: 3604 IN 4130/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Nuwandas gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Lausitzer Straße 12, 10999 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabrina Wulff und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 230536, am 01. August 2025 eine Entscheidung gefällt.
Die Schuldnerin, deren Geschäftszweig in den Bereichen Jugend, Bildung und digitale Medien liegt, hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Mit Beschluss des Gerichts wurde dieser Antrag jedoch mangels Masse abgewiesen. Das bedeutet, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um auch nur die Kosten des Verfahrens zu decken. In solchen Fällen unterbleibt die Eröffnung eines förmlichen Insolvenzverfahrens.
Somit gilt die Nuwandas gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) als nicht zahlungsfähig im Sinne der Insolvenzordnung, ohne dass ein reguläres Verfahren zur Abwicklung eingeleitet werden kann. Dies kann im weiteren Verlauf zur Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister führen, sofern keine weiteren Schritte durch die Beteiligten eingeleitet werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung – je nachdem, welches dieser Ereignisse zuerst eintritt. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen.
Auch eine elektronische Einreichung ist unter den gesetzlichen Anforderungen zulässig, etwa über das besondere elektronische Behörden- oder Anwaltspostfach (EGVP).
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht –
Berlin, 01. August 2025