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BEVO DE Alpha 2a GmbH: Gericht erweitert Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36 IN 41/25 -4

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 2a GmbH mit Sitz in der Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 97525, hat das Amtsgericht Hameln eine weitere Maßnahme zur Sicherung des Verfahrens getroffen. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Bernd Klein, wohnhaft Schillerstraße 6, 31785 Hameln.

Bereits am 26. März 2025 um 13:38 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Nun hat das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen im Sinne einer geordneten Verwaltung und Sicherung der Insolvenzmasse erteilt.

Diese erweiterte Befugnis erlaubt es dem Verwalter, gezielte Maßnahmen im Interesse der Gläubiger und zur Wahrung des Vermögens der Gesellschaft eigenverantwortlich umzusetzen. Damit erhält der vorläufige Insolvenzverwalter einen präzise umrissenen Handlungsspielraum, der eine rasche und effektive Reaktion auf komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge und akute Erfordernisse des Verfahrens ermöglicht.

Der vollständige Beschluss mit allen relevanten Details zur Einzelermächtigung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hameln, 01. Oktober 2025

 

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