Aktenzeichen: 70k IN 373/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SNEL SOLAR UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Dortmunder Straße 35, 51065 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 114082, wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Köln am 6. Oktober 2025 der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen.
Die Gesellschaft wurde gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Yann Malungenni (Dortmunder Straße 35, 51065 Köln) und Herrn Rafael Domingos (Etzelstraße 220, 50739 Köln).
Dem Verfahren lag ein Insolvenzantrag einer Gläubigerin vom 22. Oktober 2024 zugrunde, der am 23. Oktober 2024 bei Gericht einging. Nach Prüfung durch das Insolvenzgericht stellte sich heraus, dass keine ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.
Daher wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen. Dies bedeutet, dass das Verfahren nicht eröffnet wird, da weder Vermögenswerte noch andere verwertbare Mittel vorhanden sind, um die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Amtsgericht Köln, 6. Oktober 2025