Aktenzeichen: 810 IN 1072/25 T-77
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der topcom communications consulting GmbH mit Sitz in der Ferdinand-Happ-Straße 6, 60314 Frankfurt am Main, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 35045, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 2. Oktober 2025 um 16:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet.
Die Gesellschaft wurde zuletzt vertreten durch ihren Geschäftsführer Stephan M. Cremer, der inzwischen verstorben ist.
Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung sind Verfügungen der Schuldnerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und unkontrollierte Vermögensverschiebungen zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Reich von der Kanzlei BSV Rechtsanwälte bestellt. Die Kanzlei ist ansässig in der Schwarzburgstraße 10, 60318 Frankfurt am Main und unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Telefon: 069 / 87 00 973 0
Telefax: 069 / 87 00 973 10
E-Mail: frankfurt@bsv-legal.com
Amtsgericht Frankfurt am Main, 2. Oktober 2025