Aktenzeichen: 36 IN 44/25 -4
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 1f GmbH mit Sitz in der Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 99464, hat das Amtsgericht Hameln eine weitere entscheidende Maßnahme getroffen. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Bernd Klein, wohnhaft in der Schillerstraße 6, 31785 Hameln, vertreten.
Nach der Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 31. März 2025 um 13:08 Uhr hat das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter nun zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass der Verwalter über die notwendigen rechtlichen Befugnisse verfügt, um in konkreten Einzelfällen rasch und wirksam zum Schutz und zur Sicherung der Insolvenzmasse handeln zu können.
Die erweiterte Handlungsvollmacht erlaubt es dem vorläufigen Insolvenzverwalter, auch über die allgemeinen Verwaltungsmaßnahmen hinaus gezielt und eigenverantwortlich im Interesse der Gläubiger und der Verfahrenssicherung tätig zu werden.
Der vollständige Inhalt des gerichtlichen Beschlusses liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme bereit.
Amtsgericht Hameln, 01. Oktober 2025